AGB
1. Abschluss des Vertrages
Die zu liefernde Ware wird ausschließlich im Vertrag definiert und vereinbart. Ein Vertrag gilt erst als geschlossen, nachdem Ayakoga (der "Lieferant") die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt hat. Mit der Bestellung anerkennt der Käufer die Allgemeinen Verkaufsbedingungen. In jedem Vertrag für die Lieferung der Ware an einen Käufer kommen ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Anwendung. Keine widersprechenden käuferspezifischen Anforderungen, andere Bestimmungen und/oder Bedingungen, insbesondere allgemeine Verkaufsbedingungen des Käufers, bilden Gegenstand eines Vertrages, es sei denn, der Lieferant stimmt diesen schriftlich zu. Nachfolgende Änderungen sind nur gültig mit der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten.
2. Preise
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart sind die Preise in EURO zu verstehen. Die Preise basieren auf den anzuwendenden Faktoren/Tarife gültig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Wechselkurs für Fremdwährungen, Einkaufspreise, Gehälter, Fracht, Zölle und andere Tarife). Sollten sich irgendwelche Faktoren/Tarife in beträchtlichem Ausmaß zu Ungunsten des Lieferanten ändern, z.B. als Folge von offiziellen Maßnahmen, ist der Lieferant berechtigt, die Preise angemessen und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Die Preise verstehen sich exklusive irgendwelcher Steuern und anderer Abgaben, die von Behörden oder anderen Stellen - in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen - im Lande des Lieferanten oder des Käufers auf den Preisen erhoben werden.
Bei Preiserhöhungen hält sich Ayakoga an die gesetzlichen Fristen.
3. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragsbestätigung ist 100% des Gesamtpreises netto innerhalb der Zahlungsfrist vom Kunden zu leisten.
4. Verzug des Käufers
Sollte der Käufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug sein, ist der Lieferant berechtigt, Zinsen zu 3% über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank zu belasten (oder zu Bedingungen anwendbar gemäß lokalen Recht) (dieser Zinssatz gilt sowohl nach als auch vor einer gerichtlichen Verfügung oder Urteil zugunsten des Lieferanten in Bezug auf den ausstehenden Saldo) und allfällige, gewährte Fristen oder Stundungsfristen bezüglich der Bezahlung für frühere Lieferungen zu annullieren.
Sollten irgendwelche Bedenken bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, insbesondere bei auftretenden Zahlungsverzögerungen seitens der Käufers, ist der Lieferant berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen, Depotleistungen oder Banksicherheiten - welche für den Lieferanten zufriedenstellend sind - abhängig zu machen.
Sollte der Käufer in Verzug geraten, ist der Lieferant im weitem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Notifikation oder weitere Verpflichtungen jeglicher Art aufzulösen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten und kann jederzeit durch den Lieferanten vom Käufer – auf Kosten des Käufers – zurückgefordert werden, solange der Preis nicht vollständig bezahlt ist. Der Käufer wird alle Dokumente beibringen und erforderlichen Massnahmen gemäss dem anwendbaren Recht erfüllen, um die Rechte des Lieferanten gemäss dieser Bestimmung zu schützen. Sollte der Eigentumsvorbehalt im Land des Käufers rechtsunwirksam sein, wird der Käufer auf Anforderung des Lieferanten andere gleichwertige Sicherheit beibringen.
6. Erbringung der Leistung
Lieferdaten und/oder Lieferzeiten sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nicht bindend. Im Fall von Verzögerung der Lieferung vermag erst die schriftliche Mahnung des Käufers mit angemessener Nachfristansetzung den Lieferanten in Verzug zu setzen.
Keine Haftung entsteht für den Lieferanten für irgendwelche Verzögerung oder Schlecht-/Nichterfüllung, die auf Umstände zurückzuführen sind, welche außerhalb seiner Kontrolle und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie, jedoch nicht abschließend, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohmaterialien, Transportunterbrüche, offizielle Maßnahmen, Verzug seitens von Unterlieferanten, wie auch Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages bis auf weiteres unökonomisch machen. Solche Umstände entbinden den Lieferanten von seinen Lieferverpflichtungen für die Dauer solcher Umstände einschließlich deren Nachwirkungen ohne Nachlieferverpflichtungen für den Lieferanten. Solche Umstände berechtigen den Lieferanten, den Vertrag teilweise oder vollständig aufzulösen, wobei dies den Käufer zu keinen Schadenersatzansprüchen und/oder Klagen berechtigt.
7. Gewährleistung
Der Lieferant gewährleistet dem Käufer, dass die hierunter zu liefernde Ware in Übereinstimmung mit der Warenbeschreibung geliefert wird.
Die vorerwähnten, expliziten Gewährleistungen sind nicht übertragbar und verstehen sich anstelle jeglicher anderen Gewährleistung in Bezug auf die hierunter zu liefernde Ware. Der Lieferant erteilt keine weitere Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit.
In jedem Fall gilt die Ware als vertragskonform trotz geringfügigen Abweichungen in Aussehen und Eigenschaften bedingt durch Rohmaterialien- oder Herstellungsgegebenheiten.
8. Lieferbedingungen
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung Ex Works, Deutschland, gemäss Incoterms 2020. Sollte die Lieferung – aus Gründen die der Lieferant nicht zu vertreten hat – verzögert oder verhindert werden, wird die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert.
9. Marketing / Bildmaterial
Die Lieferung gilt als Einverständnis, dass Ayakoga Fotos die Kundenbewertung für Marketing- und Werbezwecke verwenden darf.
11. Datenschutz
Die Parteien können personenbezogene Daten für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrags austauschen. Diese Daten betreffen Kontaktinformationen (wie Namen, Position, Standort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder andere Kommunikationsdaten) von Personen, die auf Seiten des Käufers, des Lieferanten oder eines Dritten im Rahmen des Vertrags beteiligt sind. Jede Partei ist ein Verantwortlicher.
Der Käufer verpflichtet sich, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzbestimmungen (insbesondere dem Deutschen Datenschutzrecht und der EU-Datenschutz-Grundverordnung) sowie mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu übermitteln und bearbeiten.
Der Käufer akzeptiert die Datenschutzerklärung des Lieferanten, welche auf der folgenden Webseite zu finden ist: Datenschutzerklärung
12. Haftung
Die Haftung des Lieferanten für andere Schäden als Personenschäden ist auf das Zweifache des Preises der erbrachten Leistung beschränkt.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag/in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen und soweit gesetzlich erlaubt, haftet der Lieferant für Schaden verursacht im Zusammenhang mit dem Vertrag nur bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden. Jedenfalls besteht keinerlei Haftung für indirekten oder Folgeschaden wie, jedoch nicht abschließend, Einkommensverlust, Gewinnverlust, Gebrauchsverlust, Kapitalverlust, Produktionsverlust oder Kosten im Zusammenhang mit Betriebsunterbruch. Rechnungen für gelieferte Ware können nur mit Forderungen in Bezug auf unbestrittene Beschwerden verrechnet werden.
13. Teilnichtigkeit
Sofern sich eine Bestimmung des Vertrags, oder deren Anwendung auf bestimmte Personen oder Umstände, als nichtig oder rechtsunwirksam erweist, werden die verbleibenden Bestimmungen des Vertrags und die Anwendung der in Frage stehenden Bestimmung auf andere Personen oder Umstände - ausgenommen die als nichtig oder rechtsunwirksam erachtete
- nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.
14. Erfüllungsort, Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht
Gerichtsbarkeit für alle Rechtsstreitigkeiten aufgrund und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist bei den kompetenten Gerichten am Domizil des Lieferanten.
Dieser Vertrag untersteht dem Deutschen Recht ohne Berücksichtigung der Prinzipien des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.